| Reisebedingungen Pauschalangebote
Die Wolfsburg Marketing GmbH (WMG) als Reiseveranstalter. Sofern die WMG nicht als Vermittler auftritt, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen der WMG für Reiseveranstaltungen.
1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Kunden die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. b) An die Reiseanmeldung ist der Kunde zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch die WMG bestätigt. Kurzfristige Buchungen, zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer, führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. c) Telefonisch nimmt die WMG worauf der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der Kunde unverzüglich unterschrieben an die WMG zurückzuleiten hat. Sendet der Kunde die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann die WMG von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Kunde nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Reiseanmeldung unterschrieben an ihn weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Für Buchungen mittels Internet gilt das unter Ziffer 1.c) Ausgeführte entsprechend. d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den die WMG 10 Tage gebunden ist und den der Kunde innerhalb dieser Frist annehmen kann. Für die Annahme wird die rechtzeitige Rücksendung der unterschriebenen Reiseanmeldung empfohlen. e) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist die WMG lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Die WMG haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
2. Zahlung a) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Kunden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten. b) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 25 % des Reisepreises zu zahlen. c) Der Restbetrag des Gesamtpreises hat spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag per Überweisung auf das Konto der Wolfsburg Marketing GmbH (WMG) Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg, BLZ 269 513 11, Kontonummer 11056132 zu erfolgen, soweit keine abweichende Vereinbarungen getroffen sind. d) Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. e) Erfolgt die Anmeldung eine Woche vor Anreisedatum, hat der Kunde den Reisepreis sofort per Überweisung zu bezahlen. Der Zahlungseingang des Reisepreises muss spätestens einen Tag vor Reisebeginn auf dem WMG Konto erfasst sein. Sonderregelungen, z. B. Zahlung vor Ort am Anreisetag, können nach vorheriger Absprache getroffen werden. Im Falle einer kurzfristigen Buchung (eine Woche vor Reisedatum) kann die Übergabe der Reiseunterlagen nach Absprache auch direkt vor Ort erfolgen. f) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.
3. Leistungen a) Prospekt- und Katalogangaben sowie individuelle Angebote sind für die WMG bindend. Die WMG behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. b) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog/individuelle Angebote) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Ziffer 3. c) ist zu beachten. c) Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Kunden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Auf Ziffer 1. a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen.
4. Preise a) Die Preise gehen aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt/ Katalog/individuelle Angebote) hervor und gelten pro Person, sofern nichts anderes angegeben ist. Gruppenangebote werden unter Berücksichtigung der Teilnehmerzahl für Gruppen kalkuliert und können nur mit der angegebene Mindestteilnehmerzahl gebucht werden. b) Vorausgesetzt wird eine An- bzw. Abreise in Eigenregie, z.B. per Bahn oder PKW/Bus. Transferkosten vor und während des Aufenthaltes sind nicht in den Angeboten enthalten, sofern nichts anderes angegeben ist.
5. Preisänderungen a) Die WMG kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluß konkret eintretend insbesondere einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- oder Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziff. 4 a) zulässige Preisänderung hat die WMG dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären. c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn die WMG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. d) Die Rechte nach Ziff. 5.c) hat der Kunde unverzüglich nach der Erklärung der WMG diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Leistungsänderungen a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von der WMG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat die WMG dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären. c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die WMG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Ziff. 5.c) gilt entsprechend. d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
7. Rücktritt des Kunden a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Kunde verpflichtet, grundsätzlich pauschal Entschädigungen zu zahlen. Es werden folgende Stornogebühren erhoben: Erfolgt der Rücktritt: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 5 % des Gesamtreisepreises (mind. 20 E), vom 29. bis 22. Tag vor Reise, beginn 15 % des Gesamtreisepreises, vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn, 35 % des Gesamtreisepreises vom 14. Tag bis Anreisedatum 60 % des Gesamtreisepreises b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der WMG. Die Rücktrittserklärung durch den Kunden hat schriftlich zu erfolgen. c) Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. d) Die WMG empfehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.
8. Änderungen auf Verlangen des Kunden Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann die WMG bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt je Umbuchung von 20 Euro verlangen.
9. Ersatzreisende a) Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und die WMG der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. b) Der Kunde und der Dritte haften der WMG als Gesamtschuldner für den Reisepreis. c) Der Kunde und der Dritte haften der WMG als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten regelmäßig pauschaliert auf 20 Euro.
10. Reiseabbruch Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Kunden liegt (z.B. Krankheit), so ist die WMG verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Diese kann der Kunde direkt über die WMG reservieren.
11. Störung durch den Kunden Die WMG kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für die WMG und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Die WMG steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
12. Kündigung infolge höherer Gewalt a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landerecht, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Kündigung. b) Im Fall der Kündigung kann die WMG für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung verlangen. c) Die WMG ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
13. Gewährleistung und Abhilfe a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. b) Der Kunde kann die Herabsetzung des Reisepreises nach § 638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei der WMG, oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Leistungsträger direkt, anzeigt oder sich bei Nichterreichen der WMG vom Leistungsträger schriftlich bestätigen lässt. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. c) Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Hat der Kunde mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag von der WMG zu erstatten. Die §§ 346 Abs. 1, 347 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden entsprechende Anwendung. d) Ist die Reise mangelhaft und leistet die WMG nicht innerhalb der vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Kunde auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die WMG die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Kunden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. e) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für die WMG erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. f) Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den die WMG nicht zu vertreten hat.
14. Mitwirkungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Auf die Ziffern 11. und 14. wird Bezug genommen.
15. Haftungsbeschränkung a) Die vertragliche Haftung der WMG für Schäden, ausgenommen Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a.1.) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder a.2.) soweit die WMG für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingungen zu beachten. d) Für alle gegen die WMG gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die WMG bei Sachschäden bis 4000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen. Diese kann direkt über die WMG gebucht werden.
16. Ausschlussfrist und Verjährung a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der WMG geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. b) Ansprüche des Kunden im Sinne der Ziffer 16. a) verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an die WMG durch den Kunden beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 16. a) betroffenen Ansprüche in zwei Jahren. c) Im übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. d) Die in b) und c) enthaltenen Verjährungsregelungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
17. Gerichtsstand a) Der Kunde kann die WMG an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist insofern Wolfsburg.
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
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